LAWINFO

Führerausweisentzug

QR Code

Lange Dauer des Entzugsverfahrens

Rechtsgebiet:
Führerausweisentzug
Stichworte:
Führerausweis, Führerausweisentzug, Führerscheinentzug
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auch wenn der Lenker relativ lange auf den Entscheid warten muss, ob sein Führerausweis entzogen wird oder nicht, kann er nicht auf eine reduzierte Entzugsdauer hoffen, sondern muss das Permis auf die für seine Verkehrsregelverletzung vorgesehene Mindestentzugsdauer abgeben.

Kein „Rabatt“ mehr wegen zu langen Verfahrens

„… Die frühere Praxis des Bundesgerichts, wonach in solchen Fällen die gesetzliche Mindestentzugsdauer unterschritten werden durfte, wird im Lichte des revidierten Strassenverkehrsgesetzes aufgegeben. Dem Betroffenen verbleibt in Zukunft als einzige Genugtuung die gerichtliche Feststellung, dass der Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist verletzt wurde. … Nach der früheren Rechtsprechung konnte beim Führerausweisentzug die gesetzliche Mindestdauer unterschritten werden, wenn seit dem fraglichen Vorfall im Strassenverkehr verhältnismässig lange Zeit verstrichen war, der Betroffene sich während dieser Zeit wohl verhalten hatte und er nicht schuld war an der langen Dauer des Verfahrens (BGE 120 Ib 504 E. 4e). …“

Vgl. Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 10.09.2009, Rubrik „Aus dem Bundesgericht“, S.16

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.