Grobe Gefahr für die Sicherheit anderer oder Inkaufnahme einer solchen.
Beispiele für schwere Widerhandlungen
- Fahrerflucht
- Lenken eines Fahrzeuges ohne Führerausweis
- Lenken eines Fahrzeuges trotz Führerausweisentzugs
- Fahren im angetrunkenen Zustand (FiaZ): 0,8 o/oo und mehr
- Geschwindigkeitsüberschreitungohne erschwerende Umstände wie schlechte Sicht-, Strassen- oder Witterungsverhältnisse:
- Innerorts: 25 km/h und mehr
- Ausserorts: 30 km/h und mehr
- Autobahn: 35 km/h und mehr
- Gucklochfahren (Fahren mit vereister oder schneebedeckterWindschutzscheibe uam)
- Einerseits Ahndung mit Busse, Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und andererseits Führerausweisentzug
Judikatur
- BGer 6B_672/2008
- BGer 1C_532/2009
- BGer 1C_23/2012
- BGer 1C_6/2015
- BGer 6B_1326/2017
Weiterführende Informationen
- Fliessender Verkehr: Gucklochfahren | verkehrs-recht.ch
- Verkehrsrecht – Iglufahrer: Leichtsinnige Inkaufnahme von Ausweisentzug und Busse | law-news.ch