Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Führerausweisentzug / Entzug des Führerausweises sowie Links zu Verkehrsrecht.
Überblick zu relevanten Informationen | ||
---|---|---|
Ausgangspunkt | Verwarnung | Entzugskriterien |
Bindung an Strafurteil | Entzug | Mindestentzugsdauern |
Reihenfolge | Sicherheitsentzug | Vorzeitige Wiedererteilung |
PDF-Dokumente zum Download | ||
---|---|---|
» Übersicht: Verkehrsregelverletzungen / Ausweisentzug | ||
» Gesetzlicher Katalog: Mindestentzugsdauern | ||
» Stellungnahme an das AMA |
Aktuell: Mindestens 2 Jahre Führerausweisentzug für Raser
Im Juni 2012 hat das Parlament dem Verkehrssicherheitsprogramms “Via sicura” zugestimmt. Ein erstes Massnahmenpaket trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Unter anderem werden Raser seit diesem Jahr härter bestraft.
Raserdelikte werden neu mit mindestens 2 Jahren Führerausweisentzug sanktioniert. Wiederholungstäter müssen den Fahrausweis grundsätzlich für immer abgeben. In Ausnahmefällen ist bei einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten eine Wiedererteilung nach frühestens 10 Jahren möglich. Zudem wurden die Mindeststrafen erhöht und die Möglichkeit geschaffen, die Fahrzeuge von Rasern einzuziehen.
Weitere Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » Via sicura: Erste Massnahmen ab Januar 2013
Aktuell: Fahren ohne Führerausweis
Änderung des Strassenverkehrsgesetzes
Seit dem 1. Januar 2012 wird das Fahren ohne Führerschein in allen Fällen gleich bestraft. Wer nie einen Führerschein erworben hat und trotzdem ein Motorfahrzeug lenkt, wird genau so hart bestraft wie jemand, der trotz Fahrausweisentzug fährt.
Aktuelle Informationen zur Gesetzesänderung finden Sie auf dem News-Blog law-news.ch » Fahren ohne Führerausweis