Motorfahrzeugführer aus dem Ausland, die seit mehr als 12 Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als 3 Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben, müssen nach einer Umtauschversäumnis für das Führen von Fahrzeugen – wie ein Neulenker – mittels Fahrprüfung einen schweizerischen Fahrausweis erwerben.
Weiterführende Informationen
- Führen eines Motorfahrzeugs in der Schweiz mit ausländischem Führerausweis | eda.admin.ch
- Aberkennung ausländischer Führerausweise | law-news.ch